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17.07.2016 / ibü

Kantonaler Richtplan 2015 Luzern

«Der Bundesrat hat den teilrevidierten Richtplan 2015 des Kantons Luzern genehmigt. Dieser setzt Priorität bei der Nutzung von Potenzialen zur Verdichtung innerhalb bestehender Bauzonen. Siedlungen sollen vor allem an zentralen, gut erschlossenen Lagen entwickelt und mittels verdichtetem Bauen ergänzt werden.»

Mehr Infos unter: www.rawi.lu.ch